Ihre Beschwerde bei Problemen mit Bus oder Bahn

Mit nahezu allen Problemen im Zusammenhang mit Bus und Bahn sind Sie richtig, wenn Sie "Fall zur Schlichtung einreichen" wählen. Sollte es sich allerdings ausschließlich um eine Beschwerde über Unpünktlichkeit handeln, wählen Sie bitte "Unpünktlichkeit melden".

Welche Hilfe bekomme ich bei der Schlichtungsstelle Nahverkehr?

Die Schlichtungsstelle Nahverkehr hilft Ihnen, wenn Sie Ihr Problem mit dem Verkehrsunternehmen nicht lösen können: Wir vermitteln, wenn Sie womöglich zu Unrecht wegen "Schwarzfahrens" zahlen mussten. Wir setzen uns für Sie ein, wenn die Bahn nicht kommt, es keine Informationen gibt oder der Bus wieder zu voll ist. Und wir informieren Sie über Ihre Ansprüche, wenn Sie bei Verspätungen oder Ausfällen nur mit dem Taxi weiterkamen.