Der Umtausch von unentwerteten Tickets nach altem Tarifstand ist bis zu drei Jahre nach Inkrafttreten der Preiserhöhung möglich.
Unabhängig von den Regelungen bei Preiserhöhungen kann der Preis für unbenutzte Fahrausweise auf Antrag erstattet werden, wenn der Kunde den Fahrausweis vorlegt und nachweist, dass der Fahrausweis nicht benutzt wurde. Ein entwerteter Fahrausweis gilt hierbei als benutzt. Von dem zu erstattenden Betrag behält das Verkehrsunternehmen ein Bearbeitungsentgelt ein.
Wenn Zeitfahrkarten-Abonnements von einer Preiserhöhung betroffen sind, steht dem Kunden ein Sonderkündigungsrecht zu dem Zeitpunkt zu, zu welchem die Änderung des Abonnementpreises wirksam wird